Freiheit | ![]() |
ist die Summe der Möglichkeiten, über die ein Mensch oder eine Vereinigung von Menschen verfügen, um ihre Ziele zu erreichen. Sie ist das Vermögen zur Selbstbestimmung von innen her, unabhängig von äußeren und inneren Zwängen.
Wenn Freiheit nur "Nicht vorhandensein von Zwang" oder "Unabhängigkeit von jedem Zwange" bedeuten soll, so lehrt die einfachste Überlegung, dass eine solche negative Begriffsbestimmung (abgesehen von ihrem logischen Ungenügen) unerfüllbare Forderungen erhebt: Natur, Schicksal und die Tatsache der sozialen Einordnung - sei es des einzelnen Menschen, einer Gruppe, eines Volkes, eines Staates oder einer Staatengemeinschaft - setzen notwendige Einschränkungen, die schon aus theoretischen Gründen nicht zu beseitigen sind.
Wichtig ist, dass Freiheit letztlich nicht in den Bereich des Wollens, sondern in jenem des Könnens liegt. Damit hängt die Eignung dieses Könnens von dem jeweiligen Ziel ab, das der Träger dieser Freiheit anstrebt. Insofern gehört das Merkmal "Ziel" in eine vollständige Definition des Begriffes "Freiheit" .
Frieden | ![]() |
ist ein Zusammenleben von Menschen, Völkern und Staaten in Freiheit und Gerechtigkeit, bei dem die in Folge von Veränderungen immer wieder neu entstehenden Konflikte für die gerechte Entwicklung der zwischenmenschlichen und zwischenstaatlichen Beziehungen nutzbar gemacht und letztlich ohne Gewaltanwendung geregelt werden.
Gemeinschaft | ![]() |
ist eine die einzelnen Mitglieder einer Gruppe innerlich vereinende Lebens- und Schicksalsverbundenheit (Familie, Betrieb, Volk), die sich aus einem gemeinsamen Schicksal oder aus der Einheit der Gesinnung wie von selbst ergibt und daher die einzelnen Menschen dieses sozialen Gebildes innerlich aneinander bindet. Insofern ist eine Gemeinschaft eine Gesinnungseinheit, die sich organisiert, um durch ihre Tätigkeit die ihr eigentümliche Aufgabe, das Gemeinwohl, zu verwirklichen.
Die Gemeinschaft regelt die Ordnung ihrer interpersonalen Beziehungen in einer Gemeinschaftsordnung, ihrem eigenen Recht, die als Lebensordnung der Gemeinschaft gemeinschaftsbildend ist. In der Bundesrepublik Deutschland ist diese Gemeinschaftsordnung in dem Grundgesetz geregelt. Auf die Mitglieder der Gemeinschaft sind die Rechte und Pflichten, aber auch die Vorteile und Nachteile gemäß ihrer Gliedstellung zu verteilen. Die Mitglieder der Gemeinschaft haben einander zu gewähren, was jedem nach dem Recht der Gemeinschaft zusteht. Wenn ein Mitglied der Gemeinschaft eine wirtschaftliche Leistung erbringt, hat es um der Gemeinschaft und des Gemeinwohls willen Anspruch auf eine gleichwertige Gegenleistung. Würde die Gegenleistung minderwertig sein, wäre das jeweilige Gemeinschaftsmitglied zu Gunsten der anderen Mitglieder benachteiligt. Wäre aber die Gegenleistung höherwertig, so wäre das jeweilige Gemeinschaftsmitglied zu Lasten der anderen Gemeinschaftsmitglieder begünstigt. Beide Fälle wären ungerecht. Aus dieser Sicht leitet sich nach Thomas von Aquin das christliche Prinzip der Austauschgerechtigkeit im Sinne der Wahrung einer Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung ab.
Insofern ist Gemeinschaft eine Gruppe von Menschen, die sich durch Gemeinsamkeiten (gemeinsame Interessen, Gewohnheiten, Sitten usw.) ihrer Mitglieder konstituiert.
Gemeinwohl | ![]() |
ist der Zustand eines Gemeinwesens, der an erster Stelle einem jedem Mitglied des Gemeinwesens jenen Platz in dem Gemeinwesen gewährleistet, der ihm zukommt und auf dem er seine Anlagen entfalten kann, um zu seiner körperlichen, geistigen und sittlichen Vollendung zu gelangen, und um durch seinen Dienst an dem Gemeinwesen zugleich selbst reicher an äußeren und inneren Gütern zu werden.
Die Substanz des Gemeinwohls bestimmt sich nach den Aufgaben des Gemeinwesens. Diese Aufgaben bestehen insbesondere darin, das irdische Wohlergehen des Gemeinwesen zu verwirklichen.
Gerechtigkeit | ![]() |
ist eine Verhaltensweise von Menschen, Völkern oder Staaten, die darin besteht, die Ordnung ihrer Gesellschaft oder ihrer Gemeinschaft zu wahren und, soweit der bestehende Zustand den Erfordernissen des Gemeinwohls nicht mehr entspricht, eine das Gemeinwohl gewährleistende Ordnung herbeizuführen oder herzustellen.
Innerhalb jeder Ordnung sind die Regeln und Grundsätze, insbesondere das geltende Recht und das Sittengesetz, einzuhalten, in denen diese Ordnung ihren Ausdruck gefunden hat. Das gesellschaftliche oder gemeinschaftliche Ganze hat seinen Gliedern gegenüber die ihrer Gliedstellung, ihren Fähigkeiten und Kräften gemäße Verteilung von Lasten und Pflichten, aber auch von Ehren und Vorteilen zu wahren. Diese Gerechtigkeit wird als austeilende Gerechtigkeit bezeichnet.
Wechselseitig haben sich die Glieder der Gesellschaft oder der Gemeinschaft zu gewähren, was jedem von Rechts wegen zusteht. Hauptanwendungsfall ist die Wahrung der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung im wirtschaftlichen Verkehr. Diese Gerechtigkeit wird Tausch- oder Verkehrsgerechtigkeit genannt.
Bestehende Ordnungen sind niemals vollkommen. Außerdem verändert sich ihre Eignung für die Zielerfüllung des Gemeinwohls in Folge der gesellschaftlichen Veränderungen im Ablauf der Zeit. Die Anpassung einer gesellschaftlichen Ordnung an diese veränderten Umstände mit dem Ziel, am vergleichsweise besten dem Gemeinwohl zu dienen, wird als Gemeinwohl-Gerechtigkeit oder als soziale Gerechtigkeit bezeichnet.
Der Begriff der Gemeinwohl-Gerechtigkeit wird noch in einem anderen Wortsinn verwendet. Im politischen Sprachgebrauch bezeichnet das Gemeinwohl (= Allgemeinwohl) das Wohl eines staatlichen oder öffentlichen Gemeinwesens. Das Verhalten, das für dieses öffentliche Gemeinwesen um des Gemeinwohls willen sachlich erforderlich ist, schulden die Glieder dieses Gemeinwesens ihrem Gemeinwesen kraft der Gemeinwohl-Gerechtigkeit.
Gesellschaft | ![]() |
Unter einer Gesellschaft versteht man jede dauernde Vereinigung von Menschen, die gemeinsam ein Ziel verwirklichen wollen und hierfür eine Organisation mit Befehlsgewalt der Führungsorgane und Gehorsamspflicht der Gefolgschaft errichten. Sie bildet den Handlungsrahmen des Individuums.
Identität | ![]() |
ist die Eigenschaft einer Person, sich einem Kulturraum beständig zugehörig zu fühlen
Kollektivschuld | ![]() |
bedeutet, dass die Schuld der verantwortlichen Leiter einer Gemeinschaft ohne weiteres, das heißt ohne Rücksicht auf persönliche Teilnahme oder Billigung, auch die Schuld aller Glieder der Gemeinschaft nach sich ziehe oder anzeige.
Aus christlicher Sicht ist die Kollektivschuld mit dem Charakter der Schuld als einer freien und darum zurechenbaren Entscheidung unvereinbar. Die Gemeinschaft als Ganzes wird nur schuldig durch die Schuld der Einzelnen und nach Maßgabe ihrer Mitwirkung oder Zustimmung zu den Entschlüssen der verantwortlichen Leiter, bzw. durch die Fahrlässigkeit in deren Berufung und Überwachung. In einem Rechtsstaat gilt für Angeklagte bei der Entscheidung über ihre individuelle Schuld die Garantie eines ordentlichen Gerichtsverfahrens. Der Grundsatz "mitgehangen, mitgefangen !" ist Unrecht. Für die individuelle Verantwortlichkeit gilt zunächst der Grundsatz der Unschuldsannahme des Angeklagten. Erst wenn die individuelle Schuld auf der Grundlage plausibler Beweise nachgewiesen worden ist, kann über sie entschieden werden.
Korruption | ![]() |
von lat. " corruptio": Bestechung, Verderbtheit. Unter ihr ist zu verstehen Bestechlichkeit, mangelnde Standhaftigkeit gegenüber den Verlockungen zu wirtschaftlich oder dienstlich unlauteren Handlungen.
Krieg | ![]() |
ist der Einsatz von organisierter kollektiver Waffengewalt als Mittel der Politik, um eine bestehende Ordnung anzugreifen oder zu verteidigen.
Kultur | ![]() |
ist die Art und Weise, wie Menschen miteinander umgehen.
Meinung | ![]() |
ist eine Weise des Für-wahr-Haltens im Gegensatz zu Glaube und Wissen; eine Weise des unbegründeten Wissens.
Menschenrechte | ![]() |
sind Persönlichkeitsrechte, die dem Einzelnen in der Gemeinschaft eine Sphäre sichern sollen, in dem er unabhängig von der Macht des Staates oder anderer Gemeinschaften sein sittliches Handeln selbst bestimmen kann. Sie sind subjektive Rechte, die dem Menschen selbst schon durch seine Existenz zukommen. Insofern sind sie vorstaatliches, sogenanntes "angeborenes Recht".
Im Völkerrecht finden sich Ansätze zu einem Schutz von Menschenrechten erstmals im 19. Jahrhundert. Der völkerrechtliche Schutz der Menschenrechte im weltweiten Raum ist eines der Ziele der UNO. In der nicht rechtsverbindlichen allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948 der Vereinten Nationen heißt es in Art. 1: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen."
In der obigen Erklärung sind auch die allgemeinen Menschenrechte definiert. Hierzu gehören das Verbot der Diskriminierung, das Recht auf Leben und Freiheit, Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels, Verbot der Folter, Anerkennung der Rechtsperson, Gleichheit vor dem Gesetz, Anspruch auf Rechtsschutz, Schutz vor Verhaftung und Ausweisung, Anspruch auf rechtliches Gehör, Asylrecht, Recht auf Staatsangehörigkeit, Schutz der Familie, Gewährleistung des Eigentums, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Meinungs- und Informationsfreiheit, Versammlungs- und Vereinsfreiheit, soziale Sicherheit, Recht auf Arbeit, Koalitionsfreiheit und die Freiheit des Kulturlebens.
In diesem Zusammenhang werden aber auch Grundpflichten angegeben, die jeder Mensch gegenüber der Gemeinschaft hat, die ihm die obigen Menschenrechte gewährt. Der Einzelne ist hierbei jedoch nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zwecke vorsieht, um die Anerkennung der Rechte und Freiheiten der Anderen zu gewährleisten und den Anforderungen einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
Moral | ![]() |
(von lat. moralis = sittlich) hat die Begriffsinhalte
a) Sittlichkeit als sittliche Grundhaltung oder Gesinnung (des Einzelnen, einer Gemeinschaft oder einer Zeitperiode),
b) einer sittlichen Ordnung im Sinne der Gesamtheit der Gesetze, die das frei verantwortliche Handeln regeln (geltendes Recht) oder auf ein letztes Lebensziel hinordnen (Sittengesetz), und
c) sittliche Lehre, wie zum Beispiel die in einer Fabel enthaltene "Moral".
Die Moral hat unter diesen Voraussetzungen für den einzelnen Menschen mindestens drei Maßstäbe: das Sittengesetz oder die Weltanschauung, die jeder Mensch als für sich verbindlich anerkennt, das geltende Recht und als letzte Instanz sein Gewissen.
Das geltende Recht als Maßstab ist von Staat zu Staat verschieden und verändert sich außerdem im Ablauf der Zeit. Das Kriegsrecht im Deutschland des Zweiten Weltkrieges war von dem Recht im Deutschland des Jahres 2002 in vielen Bereichen grundverschieden. Das Sittengesetz oder die jeweilige Weltanschauung, die ein Mensch für sich als verbindlich anerkennt, unterscheiden sich von Mensch zu Mensch zumindest nach Religions- und Volkszugehörigkeit. Auch sie verändern sich im Ablauf der Zeit. Allerdings ist Weltanschauung letztlich eine Sache des Glaubens und nicht des Verstandes.
Will ein Mensch entscheiden, ob und inwieweit ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen gut oder böse und damit richtig oder falsch ist, muss er die sittlichen und rechtlichen Normen erkennen, aus denen er seine Entscheidungen ableitet. Ist er dazu nicht in der Lage, sagt ihm in letzter Instanz sein Gewissen in einer ganz persönlichen und nicht überhörbaren Weise, was er tun oder besser unterlassen solle.
Unter diesen Umständen bindet ihn nicht die rechtliche oder sittliche Norm als solche, sondern erst seine eigene Erkenntnis über den Inhalt und die Anwendung dieser Norm an die Norm. Um dieses rechte Erkennen muss er sich bemühen. Gelangt er gleichwohl zu keinem sicheren Wissen über die anzuwendende Norm und deren Inhalt, dann steht es ihm nach christlicher Lehre frei, nach seiner jeweiligen Einsicht und nach seinem Ermessen zu handeln. Wenn er dann die rechtverstandene Norm verfehlt, wird ihm das nicht mehr zur Last gelegt.
Der Begriff des Unmoralischen entspricht insofern in etwa jenem der Sittenwidrigkeit, eines Verstoßes gegen die guten Sitten. Nach Creifelds Rechtswörterbuch, 10. Auflage, sind die guten Sitten verletzt, wenn ein Rechtsgeschäft nach seinem Inhalt, Beweggrund oder Zweck gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt; entscheidend ist also das billigenswerte Durchschnittsempfinden der jeweils in Frage kommenden beteiligten Kreise. Der Begriff der guten Sitten und damit der Moral ändert sich hiernach mit den Anschauungen der jeweiligen Zeitperiode bzw. Epoche.
Geht man von diesem Rechtsbegriff aus, dann ist Maßstab der Moral das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. Maßstab ist insofern eine herrschende oder richtiger öffentliche Meinung darüber, wie sich ein Individuum oder eine soziale Gruppe innerhalb bestimmter Grenzen richtig verhalten müssten. Damit tritt für die Moral ein vierter Maßstab auf: Die Richtigkeit im Sinne allgemein zusammenstimmenden Für-richtig-Haltens sie kann auch von dem Meinungsbild abhängen, das die Medien, also insbesondere das Erziehungs- und Bildungswesen, das Fernsehen, die Presse und zunehmend auch das Internet erzeugen oder manipulieren.
Partisan | ![]() |
(franz. Parteigänger): Freischärler, der im Rücken des feindlichen Heeres operiert. Der Partisan ist legitimer Kombattant und als solcher geschützt, wenn er unter verantwortlichem Kommando steht und ein bleibendes offen erkennbares Zeichen trägt, die Waffen offen führt und die Gesetze und Gebräuche des Krieges achtet.
Pflicht | ![]() |
Als Pflicht wird die Bindung eines Menschen an bestimmte Rechts- oder Sittengebote bezeichnet, die dieser Mensch ausdrücklich oder stillschweigend anerkennt, und durch die er sich zu einem bestimmten Tun oder einem Unterlassen gezwungen fühlt. Pflichten können daher nicht schlichtweg auferlegt werden. Aufgaben werden erst dadurch zur Pflicht, das ein Mensch sie übernimmt. Pflicht setzt also die eigene Zustimmung voraus.
Das Problem der Pflicht sei an einem Widerstandskämpfer im Zweiten Weltkrieg erklärt, der sich im Hinterland der deutschen Front bewusst über das geltende Kriegsrecht und die üblichen Sittlichkeitsvorstellungen hinwegsetzt und Gewalttaten verübt, die unter Umständen zahlreiche Unschuldige mittreffen. Er beruft sich darauf, seine "Pflicht" getan zu haben, nämlich das, was sein Staat oder seine Gemeinschaft von ihm verlangt hätte oder doch hätte verlangen müssen. In solchen Fällen kommt der Einzelne unausweichlich in einen Konflikt. Was "gut" und "recht" ist, entscheidet die schließlich siegende größere und stärkere Gemeinschaft. Als Märtyrer oder als Held wird verehrt, wer ihr gedient hat; als Verbrecher verurteilt, wer gegen sie war.
Schuld | ![]() |
im strafrechtlichen Sinne ist die Vorwerfbarkeit eines mit Strafe bedrohten vorsätzlichen oder fahrlässigem Handelns. In christlichen Religionen ist Schuld die freie und darum zurechenbare Entscheidung gegen das jeweilige Sittengesetz, das inhaltlich in etwa mit den zehn Geboten und Verboten der Bibel zusammenfällt.
Sozial | ![]() |
(von lat. socialis: gemeinschaftlich): gemeinschaftlich
Verantwortung | ![]() |
heißt das Einstehen eines Menschen für seine Taten und die Übernahme der kausalen Folgen seines Verhaltens. Muss ein Mensch aus gesetzlichen Gründen für eine Schuld einstehen, so verschärft sich die Verantwortung zur Haftung. Grundsätzlich ist die Haftung vom Verschulden abhängig.
Zwischen Verantwortung und Pflicht besteht ein enger Zusammenhang. Bei den Kriegsverbrecher-Prozessen nach dem Zweiten Weltkrieg und auch den kürzlichen Mauerschützenprozessen hatten die Beklagten häufig eingewendet, sie hätten nur ihre Pflicht getan, das heißt Befehle ihrer Vorgesetzten oder Anordnungen übergeordneter Behörden ausgeführt. Andernfalls hätten ihnen empfindliche Strafen gedroht. Wenn sie tatsächlich unter einem Zwang gehandelt hatten, dem sie sich nach menschlichem Billigkeitsermessen nicht entziehen konnten, waren sie aus ihrer Sicht rechtlich und moralisch der Verantwortlichkeit enthoben. Die Verantwortung lag dann bei dem Vorgesetzten oder der übergeordneten Behörde.
Wahrheit | ![]() |
ist die Übereinstimmung von Aussage (Satz) und dem in der Aussage ausgedrückten Sachverhalt. So Thomas von Aquin. In der neueren Philosophie ist Wahrheit ein Merkmal von Aussagen, Sätzen (traditionell: Urteilen) aber auch des Denkens, der Erkenntnis und schließlich ein Merkmal des Seienden selbst.
Zivilbevölkerung | ![]() |
Dieser Begriff leitet sich von dem lat. civilis = bürgerlich ab. Zivilist ist eine bürgerliche Person im Gegensatz zum Uniformierten. Zivilbevölkerung ist also jener Teil der Bevölkerung, der nicht zu den Angehörigen der Streitkräfte gehört.
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